Verkehrsregeln für Radfahrer in europäischen Urlaubsländern

 12. Januar 2017   Klaus

Wer in den Campingurlaub in Europa fährt, nimmt häufig seine Fahrräder mit – oder leiht sich vor Ort welche. Klar ist dabei, dass das Fahrrad verkehrssicher sein muss (Bremsen, Beleuchtung usw.). Zudem sind die Verkehrsbestimmungen des Gastlandes zu beachten. Sie unterscheiden sich teils leicht von denen zuhause.

Besteht zum Beispiel Helmpflicht? Was passiert, wenn ich auf dem Fahrrad Musik höre oder gar telefonieren? Und wenn ich mit dem Fahrrad zur Weinprobe oder in den Biergarten fahre, wieviel darf ich dann trinken?

Wir haben intensiv recherchiert und einige Regeln für Sie zusammengestellt, können jedoch keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit übernehmen.

Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ort oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub und anderen Experten.
Ebenfalls sehr hilfreich sind die Webseiten der Autoclubs:
Zum Beispiel die Infos vom AVD oder die aktuellen Änderungen, die der ACE hat – und natürlich besonders die Internet-Infos des ADAC

Die Verkehrsrechtsexperten des ADAC haben auch eine hilfreiche Promilleübersicht zusammengestellt. Die beträgt danach im Jahre 2018 in den unten genannten Ländern im Jahre 0,5 Promille. Wer sie überschreitet, zahlt empfindliche Strafen. In Frankreich zum Beispiel ab 135 Euro, in Italien, Spanien und Holland sogar noch viel mehr.

Frankreich*: Helm auf und nicht nebeneinander radeln

Ab März 2017 müssen Radler unter 12 Jahren in Frankreich einen Helm tragen. Das gilt auch für Kinder auf Kindersitzen
Verkehrsregeln 2017 in Frankreich: Helmpflicht für Kinder

Frankreich hat noch mehr Regeln, die Radfahrer beachten sollten:
- Kinder über 14 Jahren oder Erwachsene dürfen nicht „als Beifahrer“ auf dem Fahrrad mitfahren
- Bei schlechter Sicht ist eine Warnweste zu tragen
- Kopfhörer oder das Handy am Ohr – unbedingt vermeiden, auch im Interesse der eigenen Sicherheit
- Nach Sonnenuntergang sollte keinesfalls nebeneinander gefahren werden

Eine Übersicht über französische Verkehrsregeln, auch für Auto- und Motorradfahrer, und aktuelle Länderinfos finden Sie hier

Spanien*: Helm auf und Telefon wegstecken!

Als Radler in Spanien dürfen Sie kein Mobiltelefon in der Hand halten oder gar Kopfhörer tragen, auch nicht, wenn sie mit dem Rad stehen. Außerhalb von bebauten Ortschaften sind Helme zu tragen. In bebauten Ortschaften müssen Kinder bis 16 Jahren, die selbst radeln oder bei anderen mitfahren (zum Beispiel im Kindersitz), ebenfalls einen Helm tragen.

Weitere Bestimmungen in Spanien:
- Teenager ab 15 Jahren und Erwachsene müssen gegebenenfalls auf extra Radwegen, nicht auf dem Fußweg, fahren
- Bei schlechter Sicht sollten Sie und Ihre Kinder reflektierende Kleidung tragen
- Fahrradanhänger werden nicht gern gesehen
- (Renn-)Radler dürfen maximal 45 km/h schnell sein

Hier finden Sie eine Übersicht über spanische Verkehrsregeln, auch für PKW-Fahrer.

Niederlande*
Kaum ein europäisches Land hat so gute Radwege wie die Fahrradnation Holland. Häufig gibt es regelrechte Fahrradtrassen, und auch das Radeln in Städten ist für viele Urlauber gut möglich.

Bitte beachten Sie dabei jedoch: Weil das „Fiets“ in den Niederlanden ein sehr weit verbreitetes Verkehrsmittel ist, wird auch entsprechend zügig und konzentriert gefahren. Deshalb halten Sie sich unbedingt an Lichtzeichen und vorgegebene Fahrtrichtungen/Pfeile auf den Fahrradwegen. Bleiben Sie nicht auf den Radwegen stehen. Damit riskieren Sie nicht nur den Unmut der sonst meist sehr freundlichen Holländer, sondern auch Auffahrfälle mit dem Fahrrad. Und achten Sie nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Fußgänger auf den regen Fietsverkeer... Bitte bedenken Sie auch, dass Transporträder in den Niederlanden sehr verbreitet sind – und diese sind oft sehr breit!

Helmpflicht besteht, ebenso wie in Deutschland, in Holland nicht. Ein niederländischer Kollege sagte mir scherzhaft, in Holland sagt man: „Ein Radfahrer mit Helm ist ein Deutscher“. Oder einer von den Oosterburen, den östlichen Nachbarn, wie wir Deutschen liebevoll genannt werden. Trotzdem ist ein Fahrradhelm (auch angesichts des hohen Durchschnittstempos im Land der Radfahrer) aus unserer Sicht immer zu empfehlen: für Jung und Alt, für Hollandrad, Rennrad, MTB oder E-Bike…

Mehr zu Verkehrsregeln in den Niederlanden hier

Italien – Freiheit für Radler?
Ein Helm ist nicht vorgeschrieben. Bei genügend Platz dürfen Radler, zum Beispiel Rennradfahrer im Pulk, auch zu dritt nebeneinander fahren. Ein Handy mit Kopfhörer zu nutzen wird zwar meist toleriert, ist aber im Interesse der eigenen Sicherheit nie zu empfehlen, weil es ablenkt. Wer sein Kind, zum Beispiel in einem sicheren Kindersitz mitnimmt, sollte wissen: Kids von 4-7 dürfen so bei ihren Eltern mitfahren.

Radfahren mit Kindern in Italien
Möchten Sie mehr über Verkehrsregeln in Italien wissen? Empfehlenswert ist die Webseite vom ADAC

Kroatien*: „Keine Kinder auf dem Rad“
So kinder- und familienfreundlich Campingplätze in Kroatien sind, so vorsichtig sind kroatische Behörden mit jüngeren Radfahrern: Kinder dürfen in der Regel erst ab 14 Jahren auf Straßen radfahren.

Weitere Verkehrsregeln für Radfahrer in Kroatien:
- Für Kinder bis 16 besteht Helmpflicht
- Ein Handy darf nicht beim Radeln getragen werden
- Nachts oder bei schlechter Sicht: Warnweste tragen!

Eine Übersicht über Verkehrsregeln in Kroatien, auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer, finden Sie hier

Belgien*
Wie in Holland – keine Helmpflicht in Belgien. Verboten ist, auf dem Gepäckträger oder der Fahrradstange als Beifahrer mitzufahren.
Mehr zu belgischen Verkehrsregeln finden Sie hier


*Alle Angaben sind als eine grobe Orientierung (Stand 2018) zu sehen und werden ohne Gewähr veröffentlicht. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.




















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